Die Feuerwehr war gerade mal ein paar Stunden abgezogen, da gab es schon die Pressemitteilung, dass in den Trümmern des Hauses die Waffe der in Heilbronn ermordeten Polizistin gefunden wurde. Das ging schnell. Zufall, oder reines „glück“?
- Schon lange planen Sicherheitspolitiker die Bundesgeheimdienste mit der Bundespolizei zu einem Bundessicherheitsdienst zusammen zu legen. Dagegen gibt es aber auch bei den Beamten Widerstand. Aus bürokratischen Gründen, aber auch, weil einige nach wie vor die Trennung von Polizei und Geheimdiensten für ein Gebot von Verfassungsrang halten.
- Heutzutage sind die Fahndungserfolge dank der Technisierung so groß und schnell, daß es beinahe unmöglich ist, sich 13 Jahre unbehelligt zu bewegen. An Zufall kann man hier nicht mehr glauben. Warum konnte das hier so sein?
- Da die Sündenböcke tot sind, kann man ihnen jetzt so manche unaufgeklärte Tat anhängen. Es wird damit schon begonnen.
- . Der Stein kam erst am 4.11. so richtig ins rollen. Die Medien verkaufen die Sache schon so, als wären alle mysteriösen Fälle klar diesen Tätern zuzurechnen. Warum will man so schnell wieder zur Tagesordnung übergehen?
- In den Trümmern verschmelzen Waffen (woher kommen die? Es ist auch die Rede von automatischen Waffen!), DVDs mit Bekennermaterial überlebt hingegen unbeschadet.
Ich möchte an dieser Stelle an etwas erinnern, was irgendwie in Vergessenheit zu geraten droht:
Der Nagelbombenanschlag in Köln: Damals sagte Innenminister Otto Schily nur wenige Tage nach dem Anschlag, eine politische Motivation sei ausgeschlossen.
Und nu noch eine sache, was leider wenige wissen, eine schöne passage im Lisa-Bonn-vertrag:
Der Lissabon-Vertrag enthält eine Vielzahl von Merkmalen, die aus einem Europa der Demokratien einen europäischen Unrechtsstaat machen können.
Die beschränkten demokratischen Befugnisse des europäischen Parlamentes sind hier nur ein Beispiel.
Ganz nebenbei wurde hinten herum, in einer Fußnote, die Möglichkeit der Todesstrafe festgeschrieben.
Zitat: „Darin steht zunächst auch einmal, daß niemand zum Tode verurteilt oder hingerichtet werden darf. Doch dann kommen die Erläuterungen, u.a. “Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels angesehen, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht worden ist, die unbedingt erforderlich ist, um jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen”, “jemanden rechtmäßig festzunehmen, oder jemand, dem die Freiheit rechtmäßg entzogen ist, an der Flucht zu hindern“, „einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“. Zitat Ende
Dies bedeutet nicht nur, dass jeder europäische Staat berechtigt ist, die Todesstrafe einzuführen.
Es bedeutet auch, dass bereits ein europäischer Rechtsrahmen für das Verhängen und Ausführen von Todesstrafen geschaffen wurde.
Eine Regierung, die sich beispielsweise unter den Bedingungen eines Aufstandes in einen Ausnahmezustand flüchtet, kann auch ohne Parlament die Todesstrafe unter Berufung auf europäisches Recht und mit vertraglicher Unterstützung der anderen EU-Staaten verhängen und ausführen.
.Wer bestimmt was ein Aufstand oder Aufruhr ist? Für so eine Interpretation ist Tür und Tor offen. Jede Demonstration in der einige Teilnehmer Gewalt anwenden, könnte so bezeichnet werden. Sind nun alle Demos ein Aufstand? Wenn sich Leute versammeln und den Rücktritt einer Regierung verlangen, das Parlament mit Steinen bewerfen, wie wir in den letzten Monaten in Lettland, Bulgarien, Rumänien und Griechenland gesehen haben, ist das dann Aufruhr? Können dann die „Redelsführer“ an die Wand gestellt und exekutiert werden, oder durch ein Gericht zum Tode verurteilt werden? Was nicht in einem Gesetz ausdrücklich verboten ist, könnte die Staatsmacht auslegen wie sie will, und EU-Recht steht über dem Recht der einzelnen EU-Migliedsstaaten.
Dieser Vorwurf ging darauf zurück, dass es in Art. 2 Abs. 2 der Charta zwar heißt, niemand dürfe zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden, aber die als Interpretationshilfe dienenden und rechtlich nicht verbindlichen Erläuterungen zur Charta der Grundrechte[102] dieses Verbot im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention auslegen, welche im Wortlaut des 6. Zusatzprotokolls unter anderem die Todesstrafe im Kriegszustand und eine Tötung zur Niederschlagung eines Aufruhrs erlaubt.
Auf europäischer Ebene bereitet man sich längst intensiv auf die Bekämpfung von Aufständen vor. EUROGENFOR ist eine streng geheime Sondereinheittruppe.
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